Förderprogramme
- ein Auszug -
Zuschüsse vor der Gründung
Gründer werden im Vorfeld vor allem durch Zuschüsse zu Beratungsleistungen unterstützt. Hierfür gibt es in den einzelnen Bundesländern diverse Landesprogramme. Die Agentur für Arbeit / Jobcenter vermittelt bundesweit ein 100 % Coaching zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit. (AVGS Gutschein)
BERATUNGSPROGRAMME
Bundesweit:
Existenzgründercoaching über den AVGS Gutschein des Arbeitsamtes, 100 %-ige Kostenübernahme, Voraussetzung: Bedrohung durch Arbeitslosigkeit oder bestehende Arbeitslosigkeit
weitere Beratungsangebote
Thüringen:
- Beratung für Gründer über die Thüringer Aufbaubank Zuschuss von bis zu 70 % auf die Beratungsleistungen
- Existenzgründerpass für Fortbildungen, Marketing- und Technologieberatungen, Beratungen durch den Steuerberater, Rechtsanwalt, etc. bis zu 90 % Zuschuss
Sachsen:
- Beratungen für Gründer vor Gründung über die Mittelstandsrichtlinie durch die SAB, Zuschuss zur Beratung bis zu 100 % möglich
Beratungsprogramme bei Gründung in anderen Bundesländer bitte auf Anfrage
Zuschüsse nach und für die Gründung
Auch junge Unternehmen werden durch Zuschüsse zu Beratungsleistungen unterstützt, aber auch durch Investitionshilfen. Hierfür gibt es in den einzelnen Bundesländern diverse Landesprogramme, sowie ein einheitliches Bundesprogramm.
BERATUNGSPROGRAMME
Bundesweit:
Gründerberatung über die BAFA Zuschuss zur Beratungsleistung in den neuen Bundesländern 80 % in den alten Bundesländern 50 %. (Region um Leipzig bildet eine Ausnahme und wird mit 50% bezuschusst))
Landesprogramme
Thüringen:
Beratung für Unternehmen über die Thüringer Aufbaubank, Zuschuss von 50 % auf den Standardeinheitskostensatz in Höhe von 950 Euro, d.h. 425 Euro Zuschuss pro Tagewerk
Sachsen:
Beratungen für Gründer vor Gründung über die Mittelstandsrichtlinie durch die SAB, Zuschuss zur Beratung bis zu 50 %
INNOVATIONS- UND INVESTITIONSVORHABEN
Thüringen:
- ab einer Investition von 30.000 Euro bis zu einer Investition von 250.000 Euro mit gestaffelten Zuschusshöhen förderfähig
ZUSCHUSS ZUM LEBENSUNTERHALT
- Gründungszuschuss, 6 Monate bekommst Du die Höhe Deines Arbeitslosengeldes ausgezahlt, sowie 300 Euro für Sozialleistungen, nach Prüfung werden Dir weitere 9 Monate 300 Euro für Sozialleistungen gewährt
Zuschüsse für bestehende Unternehmen
DIGITALISIERUNGSVORHABEN
Bundesweit
- 50 % Zuschuss auf Beratung und Umsetzung zur Digitalisierung
- 50 % Zuschuss auf Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben
Thüringen
- gestaffelter Zuschuss ab einer Investition von 30.000 Euro
- 50% Zuschuss auf Beratung
Sachsen
- 50 % Zuschuss auf Digitalisierungsvorhaben in Unternehmen
andere Bundesländer auf Anfrage
BERATUNGSPROGRAMME
Bundesweit:
Unternehmensberatung über die BAFA. Zuschuss zur Beratungsleistung in den neuen Bundesländern 80 % in den alten Bundesländern 50 %. (Region um Leipzig bildet eine Ausnahme und wird mit 50% bezuschusst))
Landesprogramme
Thüringen:
Beratung für Unternehmen über die Thüringer Aufbaubank, Zuschuss von 50 % auf den Standardeinheitskostensatz in Höhe von 950 Euro, d.h. 425 Euro Zuschuss pro Tagewerk
Sachsen:
Beratungen für Gründer vor Gründung über die Mittelstandsrichtlinie durch die SAB, Zuschuss zur Beratung bis zu 50 %
INNOVATIONS- UND INVESTITIONSVORHABEN
Thüringen:
- ab einer Investition von 30.000 Euro bis zu einer Investition von 250.000 Euro mit gestaffelten Zuschusshöhen förderfähig
PERSONALKOSTENZUSCHUSS
bundesweit
- Beihilfen sind über das Jobcenter möglich
Landesprogramme
Thüringen
- bei innovativen Unternehmen, 50% Zuschuss auf den Bruttolohn eines Absolventen über zwei Jahre, Deckelung des Zuschusses liegt bei 36.000 Euro / Richtlinie läuft zum 31.12.2022
Es gibt eine Menge an Programmen und dies ist hier nur ein kleiner Ausschnitt der vor allem die Nachfrage bei meinen Klienten widerspiegelt.