Gründungsberatung

Die Begleitung der Gründung erfolgt als individuelle Beratung oder als Coaching. Im Laufe der Beratung/des Coaching erarbeiten wir zusammen alle Schritte, die für den Gründungsvorgang notwendig und wichtig sind. Hierzu gehören bspw.:

  • Erstellung des Businessplans
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Umsatzplan, Rentabilitätsplan, Liquiditätsplan, Stundensatzkalkulation)
  • Beantragung von Zuschüssen (Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Investitionszuschuss, Digitalisierungszuschuss, Beratungszuschüsse, etc.)
  • Marketing (Logo, Korrespondenzunterlagen, Webseite, Social Media, etc.)
  • Anmeldung Finanzamt, Gewerbeamt
  • Notwendigkeit von Versicherungen

Kosten

Über das Arbeitsamt/Jobcenter lässt sich das Coaching zu 100 % finanzieren, über die Beantragung eines AVGS Gutscheines. Hierbei müssen Sie selbst arbeitslos sein oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Wir entwickeln gemeinsam Ihr Bedürfnisprofil und Sie bekommen die Antragsunterlagen für das Arbeitsamt / Jobcenter ausgehändigt. 


Sollte ein AVGS Gutschein nicht in Frage kommen, bestehen weitere Programme die eine Beratung im Vorfeld der Existenzgründung unterstützen. Der Zuschuss liegt in Höhe von 70 % der Ausgaben.


Wichtiges vor der Gründung 

Persönliche Voraussetzungen für Unternehmer

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Die berufliche Selbständigkeit ist nicht für jeden das Richtige. Du musst zwar nicht zur Gründerin oder zum Gründer geboren sein, aber Du solltest doch eine Reihe von notwendigen persönlichen Voraussetzungen mitbringen oder erwerben.  

Vielfältige Anforderungen

Bist Du in der Lage, selbständig zu arbeiten, unabhängig Entscheidungen zu treffen, Verantwortung zu übernehmen? Kannst Du Mitarbeiter führen? Bist Du körperlich fit und leistungsfähig? Wird deine Familie Dich bei Deinem Vorhaben unterstützen? - Nicht jede Existenzgründerin und nicht jeder Existenzgründer kann all diese Anforderungen erfüllen.

Tests als Orientierungshilfe

Allgemeine oder auch ausführlichere Tests geben Dir erste Antworten auf die Frage, ob Du ein Unternehmertyp bist. Lasse Dich außerdem gründlich beraten, bevor Du den Schritt in die Selbständigkeit wagst. Bin ich ein Unternehmer?

Wichtige Eigenschaften einer Gründerperson

  • Ehrgeiz
  • Einsatzbereitschaft
  • Risikobereitschaft
  • Belastbarkeit
  • Berufliche Qualifikationen
  • Kreativität
  • Berufliche Erfahrung
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Führungserfahrung


Gründungsrisiken

Auf dem Weg zum eigenen Unternehmen (und auch nach dem eigentlichen Unternehmens-Start) wartet eine Reihe von Stolpersteinen auf Dich. Aber keine Angst: Wer die Risiken kennt, kann ihnen ausweichen und sich darauf vorbereiten.



Fachliche Qualifikationen für die Gründung

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Ganz gleich, in welcher Branche Du startest und ob Du ein Teilzeit- oder Vollzeitunternehmen gründest: Du solltest Dein "Handwerk" verstehen und das "Unternehmer-Einmaleins" kennen.

Berufliche Erfahrungen

Das Fundament für den Erfolg Deiner Existenzgründung ist zumeist das, was Du kannst und gelernt hast: Deine berufliche Qualifikation und die fachliche Eignung. Außerdem solltest Du möglichst auf einige Jahre Berufserfahrung zurückblicken können, um Deine Arbeit, Deine Branche und Deinen Markt möglichst gut zu kennen und Mitarbeiter motivieren und führen zu können.

Kaufmännische Kenntnisse

Als Fachfrau oder Fachmann bist Du nicht automatisch eine gute Unternehmerin oder ein guter Unternehmer. Du solltest auch kaufmännische Kenntnisse mitbringen (oder erwerben), in Buchführung, Kostenrechnung, Preisgestaltung usw. Wer hier Defizite hat, dem steht ein vielfältiges Weiterbildungsangebot zur Verfügung (z.B. der Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) oder auch über den AVGS Gutschein der Arbeitsagenturen.

Typische Stolpersteine

Nach einer Untersuchung der KfW stehen die folgenden Punkte, die ein Unternehmen gefährden können, fast alle direkt oder indirekt mit der Gründerperson in Verbindung. Aber keine Angst: Wer die Risiken kennt, kann sie vermeiden.

 

Finanzierungsmängel

Viele Gründer haben bei der Gründungsfinanzierung oft ihren kurzfristigen Kapitalbedarf (um laufende Rechnungen zu bezahlen) falsch eingeschätzt und daraufhin ihre Liquidität falsch geplant. Probleme gibt es in dieser Situation vor allem dann, wenn Kunden schleppend oder vielleicht überhaupt nicht zahlen. Gefährlich auch: ein zu hoher Preis bei einer Unternehmensnachfolge.

Informationsdefizite

Gründerinnen und Gründer wissen oft zu wenig vom Marktgeschehen. Sie überschätzen z.B. die Nachfrage für ihr Produkt oder ihre Dienstleistung und unterschätzen die Konkurrenz.

Qualifikationsmängel

An der fachlichen Qualifikation mangelt es bei Gründerinnen und Gründern so gut wie nie. Dafür umso mehr an kaufmännischen und unternehmerischen Kenntnissen. Gerade die Branchenerfahrung ist aber der Schlüssel zum Erfolg.

Planungsmängel

Hier gibt es zwei Mangel-Varianten: Entweder ist die Planung des Unternehmensaufbaus fehlerhaft oder die Planung ist gut, wird aber nicht eingehalten.

Familienprobleme

Familiäre Probleme sind umso einflussreicher, je kleiner ein Unternehmen ist. Gravierend ist hier vor allem, wenn der Ehepartner die familiären Belastungen gerade in der Anfangsphase nicht oder nicht länger hinnehmen will.

Überschätzung der Betriebsleistung

Viele Gründerinnen und Gründer schätzen die Leistungsfähigkeit ihres Unternehmens völlig falsch ein. Hier ist der Umsatz des Betriebes zu gering im Verhältnis zu den hohen Investitions- oder Fixkosten.

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Was macht einen erfolgreichen Gründers aus?

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Als erstes dürfte Deine Persönlichkeit entscheidend sein. Wenn die persönlichen Voraussetzungen nicht stimmen, kann eine erfolgreiche Selbständigkeit lange auf sich warten lassen. Hierzu zählt auch eine stabile Gesundheit.

Zu den persönlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gründung gehören laut dem Arbeitspsychologen Professor Dr. Günter Fred Müller ff. Eigenschaften wie:
• Leistungsorientierung
• Wunsch nach Unabhängigkeit
• emotionale Stabilität
• ein hohes Maß an Kreativität
• Durchsetzungsstärke
• Anpassungsbereitschaft

Meiner Erfahrung nach gehören fachliches Wissen, Erfahrung und vor allem ein existierendes Netzwerk für eine erfolgreiche Gründung ebenso dazu.

 

Welche Eigenschaften weisen erfolgreiche Gründer NICHT auf?

u.a. folgende:
• Aggressive Expansion
• Die Neigung, Entschuldigungen zu suchen
• (Selbst)Betrug
• Emotionale Instabilität
• Narzissmus

 

Was kann ich gegen meine "Betriebsblindheit" tun?

Da man selbst gerne etwas betriebsblind herumläuft, weißt Du als Gründer oft nicht, bin ich das jetzt alles oder eher doch nicht? Helfen können Dir vielleicht Persönlichkeitstests für Gründer. Hier zwei Links auf deren Seiten Du den Test kostenlos machen kannst:

  • Das Leipziger Institut für Bildung und Forschung verrät Dir, ob Du gründen sollest oder eher nicht unter diesem Link.   Zusammenrechnen musst du hier allerdings selbst. 
  • Das BMWI hält einen Test für Gründer hier bereit.

 

Wie sinnvoll sind die Meinungen von anderen?

Nun kannst Du Dir von jedem und allem erzählen lassen, was alles an persönlichen Eigenschaften wichtig für eine Existenzgründung ist. Und wie Du tickst und doch nicht tickst. Es ist nicht verkehrt sich verschiedene Meinungen, Anregungen und vor allem so viel Wissen wie möglich anzueignen. Dabei solltest Du beachten, dass Du Dich nicht von anderen von Deinem Weg abbringen lässt. Vor allem Menschen, die sich noch nie selbständig gemacht haben, verfügen über ein vermeintlich umfangreiches Wissen zu Gründung und Selbständigkeit. Es ist wie, wenn Dir kinderlose Paare erzählen wollen, wie die Erziehung Deines Kindes funktioniert. Es geht an der Realität vorbei. Nicht, dass kein Wissen vorhanden wäre, aber Theorie und Praxis liegen doch oftmals sehr weit auseinander.

 

Wessen Meinung sollte ich berücksichtigen?

Hol Dir Expertenrat von Menschen, die Praxiswissen und Erfahrung erworben haben und dies vorweisen können. Und dann vertraue Dir selbst. Finde vor allem heraus was die Motivation für Deine Selbständigkeit ist. Wie wichtig ist Dir diese Selbständigkeit? Wenn Du Dir über die Motivation klar bist, dann besorg Dir all das Wissen und die Instrumente die Du für Deine Gründung brauchst. Dazu zählen:

  • eine ausreichende Finanzierung. Hier solltest Du so kalkulieren, dass Du ein halbes Jahr ohne Umsätze leben kannst. Ich weiß, das hört sich schwierig an, aber wenn eingeengte Finanzmittel Deinen Bewegungsraum einschränken, stehst du unter einem unglaublichen Druck Umsätze zu machen. Deine Kunden werden das spüren und es gibt keine oder nur wenige Abschlüsse. Also tu Dir selbst den Gefallen und kalkuliere großzügig.
  • Umfangreiches Wissen um Deine Branche und Deinen Wettbewerb und Deine Zielgruppe
  • Kümmere Dich um Deine Qualifikationen und zeige diese auf Deiner Webseite in Form von Zertifikaten o.ä.
  • Bau Dir ein authentisches Netzwerk auf
  • Achte darauf, dass Deine Familie hinter Dir steht
  • Plane sorgfältig

 

Warum scheitern Existenzgründungen?

Eine Studie der dto-reserch zeigt, dass junge Unternehmen und Gründer vorrangig an Finanzierungsmängeln scheitern. Weitere Gründe sind unten stehend aufgelistet.

• 69 Prozent Finanzierungsmängel
• 61 Prozent Informationsdefizite
• 48 Prozent Qualifikationsmängel
• 30 Prozent Planungsmängel
• 30 Prozent Familienprobleme
• 21 Prozent Überschätzung der Betriebsleistung
• 15 Prozent äußere Einflüsse
Nicht aufgelistet ist das Scheitern aufgrund von persönlichen Voraussetzungen, sowie das Scheitern im Team aufgrund fehlender persönlicher Eigenschaften. Die Persönlichkeit ist somit immer noch eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein dauerhaft erfolgreiches Geschäft.

 

Deswegen finde so viel über Dich und Deine Persönlichkeit heraus wie nur möglich. Lerne zu erkennen wie Du tickst, mit welchen Menschen Du gerne zusammen arbeitest, welche Dich inspirieren und wo Du authentisch bleibst. Du wirst so wie Du ehrlicherweise bist, die Menschen anziehen mit denen Du zusammen passt.



Gründerinitiativen

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Existenzgründungsinitiativen helfen bei der Ausarbeitung von Businessplänen und der Unternehmensführung. Träger von Initiativen sind meist Akteure aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft, die in "konzertierten Aktionen" dafür sorgen, dass Unterstützung vor Ort bereitgestellt wird.

Mit vielfältigen Maßnahmen soll die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft gestärkt und die Erwerbschancen innovativer kleiner Kulturbetriebe sowie freischaffender Künstlerinnen und Künstler verbessert werden. Regionale Ansprechpartner bieten Orientierungsberatung für Gründer und Selbständige an.

www.kultur-kreativ-wirtschaft.de

 

Gründerwoche Deutschland

Die Gründerwoche Deutschland ist Teil der Global Entrepreneurship Week, die jeweils im November in über 150 Ländern stattfindet. Die Partner der Gründerwoche bieten Infoveranstaltungen, Wettbewerbe und Beratung an.

www.gruenderwoche.de

 

FRAUEN unternehmen

Rund 180 sog. Vorbild-Unternehmerinnen sollen Frauen zu beruflicher Selbständigkeit ermutigen und Mädchen für das Berufsbild "Unternehmerin" begeistern. Außerdem möchte die Initiative die Präsenz und Sichtbarkeit von Unternehmerinnen in der Öffentlichkeit erhöhen.

 

www.frauen-unternehmen-initiative.de

Initiative Unternehmergeist in die Schulen

Die Initiative unterstützt Schulleiterinnen, -leiter und Lehrkräfte im Bereich der ökonomischen Bildung, um Jugendliche an die unternehmerische Praxis heranzuführen.

www.unternehmergeist-macht-schule.de

 

Initiativen der Bundesländer

Fast jedes Bundesland bietet Informationen für Gründerinnen und Gründer an. Eigene Gründungsinitiativen sorgen für Beratung und Orientierung vor Ort.

 

Zur Übersicht der Gründungsportale und -initiativen der Bundesländer.

Bereit für die Selbständigkeit

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1. Selbständigkeit: Ja oder nein?

Für die meisten Gründerinnen und Gründer geht ein Traum in Erfüllung: die eigene Chefin oder der eigene Chef sein, die eigenen Ideen verwirklichen, den eigenen Erfolg erleben. Versuche bitte Dir ein Bild über den Alltag einer Unternehmerin bzw. eines Unternehmers zu machen: spreche mit beruflich Selbständigen, lese Interviews mit oder auch Biographien von Unternehmern. Spreche vor allem auch mit Deiner Familie. Sie muss Dein Vorhaben unterstützen. Stelle fest, welche fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse Du besitzt. Nutze die verschiedenen Gründertests.

2. Prüfen: Funktioniert die Geschäftsidee?

Jede unternehmerische Karriere beginnt mit einer guten Geschäftsidee. Besitzt  Du  die notwendigen Fähigkeiten, um die geplante Geschäftsidee in die Tat umzusetzen? Stelle fest, wer die zukünftigen Kunden sein könnten. Stelle außerdem fest, wer die Wettbewerber sind. Wer bietet bereits Ähnliches an? Vor allem: Was unterscheidet Dein Angebot von dem Deiner Wettbewerber? Was könntest Du tun, wenn es Dir an einer zündenden Geschäftsidee fehlt?

3. Vor dem Start: informieren und beraten lassen

Je mehr Du weißt, desto besser wird die Gründung funktionieren. Erkundige Dich z.B. bei der kommunalen Wirtschaftsförderung, ob es in der Kommune/der Region eine Gründungsinitiative gibt. Nehme Kontakt auf. Besuche ein Gründungsseminar der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder des Verbandes. Lass Dich anschließend von einem Berater der Kammer oder des Berufs/Branchenverbandes, von einem freien Unternehmensberater oder anderen kompetenten Fachleuten helfen. Kläre im Vorfeld: Zu welchen Fragen konkreten Themen Du die Beratung brauchst? Wer kann je nach Fragestellung weiterhelfen? Was Du beim Abschluss von Beraterverträgen beachten solltest?

4. Business planen

Wenn Du daran gehst, die Geschäftsidee in die Tat umzusetzen, solltest Du nichts dem Zufall überlassen. Schreibe den Businessplan selbst bzw. soweit es Dir selbst möglich ist. Auf diese Weise gewinnst Du an Wissen und Sicherheit, um das Unternehmen erfolgreich zu starten. Erläutere die Geschäftsidee bzw. das Vorhaben. Stelle die fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen dar. Beschreibe das Produkt bzw. die Dienstleistung. Beschreibe die zukünftigen Kunden und die Konkurrenten. Beschreibe den Standort. Erläutere ggf. die Personalplanung. Zu welchem Preis willst Du  das Produkt bzw. die Dienstleistung verkaufen? Welche Vertriebspartner wirst Du nutzen? Welche Kommunikations- und Werbemaßnahmen willst Du ergreifen? Welche Rechtsform soll gewählt werden? Welche Chancen und Risiken hat das Vorhaben? Wie hoch ist der Kapitalbedarf? Wie lässt sich der Kapitalbedarf decken?

5. Startkapital berechnen

Wie viel Geld benötigst Du, um das Gründungsvorhaben zu starten? Je nach Vorhaben müssen Material, Büroausstattung, ein Warenlager, Mietkaution, Umbauten usw. finanziert werden. Denke daran, dass Du unter Umständen eine mehrmonatige Anlaufphase finanziell überbrücken musst. Welche laufenden Kosten kommen in dieser Zeit auf Dich zu? Vergesse dabei nicht die monatlichen Lebenshaltungskosten. Schätze realistisch ein, ob die Einnahmen aus der beruflichen Selbständigkeit alle betrieblichen und privaten Kosten decken werden ("Rentabilitätsvorschau").

6. Startkapital beschaffen

Wie viel eigenes Geld kannst Du in Dein Gründungsvorhaben investieren? Wer könnte Dir privat Geld leihen? Eventuell könnte sich ein Gesellschafter an dem Unternehmen beteiligen? Informiere Dich über die Kreditkonditionen der Banken und Sparkassen. Berücksichtige  in jedem Fall auch die Förderprogramme für Existenzgründer, die vom Bund und den Bundesländern zur Verfügung gestellt werden und entwickele einen Finanzierungsplan.

7. Selbständigkeit anmelden, ggf. Erlaubnisse einholen
Sobald Sie die selbständige Tätigkeit beim Gewerbeamt angezeigt bzw. als Freiberufler eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt haben, kannst Du starten. Erkundige Dich aber am besten vorab bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, ob darüber hinausgehende Formalitäten erledigen müssen. Nutze Sie auch die Serviceangebote der kommunalen Wirtschaftsförderung oder Gründerinitiative. Erkundige Dich, ob besondere Voraussetzungen, Nachweise, behördliche Zulassungen oder Genehmigungen benötigst.

8. Steuern einplanen
Sobald Du die Steuernummer erhalten hast, kannst Du Rechnungen ausstellen und „Geld verdienen“. Schon kurz nach der Gründung wird sich das Finanzamt bei Dir mit einem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ melden. Aus den Angaben zur Rechtsform und Ihren voraussichtlichen Umsätzen und Gewinnen errechnet das Finanzamt seine ersten Steuerforderungen. Stelle  Dich von Anfang an auf Deine Pflichten gegenüber dem Finanzamt ein. Lasse Dir einen Steuerberater empfehlen, der Dich über deine steuerlichen Pflichten, die notwendige Buchführung und die Art des Jahresabschlusses berät.

9. Betrieb versichern, Vorsorge betreiben
Das unternehmerische Risiko kann niemand versichern. Es lässt sich aber einschränken. Erstens durch einen gut durchdachten Businessplan. Und zweitens durch Versicherungen. Die gibt es für betriebliche Risiken wie beispielsweise Einbruch, Feuer, Maschinenschaden oder Fahrlässigkeiten, die zu Haftungsansprüchen führen. Denke in jedem Fall auch an Deine persönliche Vorsorge. Für beruflich Selbständige gibt es verschiedene Möglichkeiten, um für Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit und Unfall vorzusorgen. Informiere Dich auf jeden Fall die Krankenversicherung über Deinen Pläne. Unter bestimmten Umständen kannst Du bei der Agentur für Arbeit eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige abschließen. Zu Fragen der Altersvorsorge erkundige Dich beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung, der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes und der Stiftung Warentest.

10. Nach dem Start: beraten und begleiten lassen
Nach dem Unternehmensstart kommen neue Aufgaben auf Dich zu. Nutze auch weiterhin geeignete Informations- und Beratungsangebote. Vermeide Informationsdefizite – die können schnell dazu führen, dass das Unternehmen in eine Schieflage gerät.


5 Impulse für den Start

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1. Was zeichnet Dich aus? Was macht Dich einzigartig? Was ist Dein Produkt / Deine Dienstleistung? Worin unterscheidest Du Dich als Person vom Wettbewerb? Worin unterscheidet sich Dein Produkt vom Wettbewerb? Fokussiere Deine Idee!

  • Frage 10 Menschen, die Dich gut kennen nach den Eigenschaften für die sie Dich besonders schätzen, vergleiche und finde heraus, welche Eigenschaften sie immer wieder benennen
  • Mache Persönlichkeitstests
  • Vergleiche Dich als Person mit anderen Anbietern auf Deinem avisierten Markt. Was zeichnet Dich als Besonders aus?
  • Vergleiche Dein Angebot mit anderen Angeboten. Worin unterscheidet sich Dein Angebot von anderen?
  • Formuliere in einem Satz Deine Geschäftsidee. Nutze dazu ff. Wortlaut: „Ich helfe ….. dabei ……… zu erreichen, damit sie …… können.“

2. Wo möchtest Du in 3 Jahren stehen? Wie viel Jahresumsatz willst Du erreichen? Wie viel Gewinn willst Du erzielen? Wie viel Umsatz bedeutet das im Monat? Was musst Du dafür tun? Wie hoch sind Deine Auslagen pro Stunde?

  • Lege konkrete Ziele fest
  • Möchtest Du in 3 Jahren einen Jahresumsatz von 100.000 Euro erreichen? Lege das für Dich fest.
  • Wie viel Kosten fallen jährlich an und wie hoch ist dann Dein Gewinn?
  • Wie viel Stunden möchtest Du am Tag arbeiten und errechne wie hoch Dein Stundensatz sein muss.


3. Wie viel finanzielle Mittel benötigst Du für die Gründung und für die Initiierung Deiner Geschäftsidee? Wenn Du selbst nicht über ausreichend Mittel verfügst, wo kannst Du finanzielle Unterstützung erhalten?

(Gründungszuschuss, Mikrodarlehen, Startgeld, etc.) Informiere Dich VOR der Gründung umfangreich. Einige Mittel können nach der Anmeldung des Gewerbes nicht mehr ausgereicht werden.

  • Mach eine Aufstellung (Investitionsplan) über Deine Kosten, die Du für die Gründung aufwenden musst. Beispielsweise benötigst Du einen PC oder Notebook, Tisch, Stuhl, etc. Stelle die Initiierungskosten für die Gründung auf. Dazu zählen Anmeldung beim Gewerbeamt, evtl. Notarvertrag zur Gründung einer Kapitalgesellschaft, Marketingkosten für die Eröffnung,
  • Wie viel Liquidität benötigst Du monatlich im ersten halben Jahr um ohne Umsatz leben zu können.
  • Zähle zusammen und schau wo Du das Geld für die Gründung herbekommen kannst. Bei großen Investitionssummen kannst Du auf Gründungsdarlehen zurückgreifen. Sachanlageinvestitionen werden in einigen Bundesländern bezuschusst.


4. Hast Du einen erfahrenen Mentor oder Gründungsberater an Deiner Seite? Wenn Du mit jemandem zusammenarbeitest der sich auskennt, wirst Du viel Zeit sparen, auch wenn Du finanziell investieren musst. Hier unterstützen Dich zahlreiche Gründungsförderungen in jedem Bundesland.

  • Du kannst zur IHK gehen und Dir Gründungsberater vorschlagen lassen
  • Du kannst googlen und nach Beratern in Deiner Nähe suchen
  • Vereinbare kostenlose Erstgespräche und schau, ob die Chemie zwischen Euch passt. Du wirst viel Zeit mit diesem Menschen verbringen und Du solltest das ehrliche Interesse an dem Erfolg Deines Geschäftes der Person spüren.


5. Bist Du Teil eines funktionierenden Netzwerkes? Falls nicht, baue Dir ein Netzwerk auf. Ein gutes Netzwerk ist der größte Beitrag für Deinen zukünftigen Erfolg.

  • Gibt es in Deiner Branche Verbände oder Vereinigungen?
  • Geh zu Netzwerktreffen und mach Dich dort mit den Leuten bekannt und vertraut
  • Wenn Du weiblich bist, kannst Du gut von den Netzwerken der Unternehmerinnen profitieren, die sich in den letzten Jahren gebildet haben.
  • Erzähle Bekannten, Freunden, Verwandten, was Du jetzt machst und was der Fokus Deines Geschäftes ist. Je mehr Leute informiert sind, desto eher spricht sich Dein Angebot rum.


Finanzen

Wieviel muss für die Gründung investiert werden

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Zu Anfang Deines Unternehmens ist es wichtig aufzustellen, was Du alles für den Betrieb Deines Unternehmens brauchst und wie viel Du insgesamt an Kapital für Deine Gründung benötigst.

1.Investitionen: Hier gilt es zu unterscheiden zwischen Investitionen ins Anlagevermögen und Investitionen ins Umlaufvermögen.  Zum Anlagevermögen zählen alle Investitionen in Güter, die Du über lange Jahre (länger als ein Jahr) nutzen wirst und abschreiben kannst. Hierzu zählt auch die Investition in Software als immaterielles Wirtschaftsgut. Laufende Kosten, wie Miete, Strom, Handyvertrag, Personalkosten, etc. zählen nicht zu den Investitionen.

Somit zählen zu den Investitionen ins Sachanlagevermögen bspw. Investitionen in:

    • Grundstücke und Gebäude
    • Anlagen und Maschinen
    • Betriebs- und Geschäftsausstattungen (wie Schreibtische, Firmenwagen, IT-Anlagen, etc.)

Immaterielle Investitionen ins Sachanlagevermögen sind bspw.:

    • Rechte, wie Konzessionen, Patente, Lizenzen o.ä.
    • Geschäfts- und Firmenwert (bspw. bei Übernahme eines Unternehmens)

All diese notwendigen Investitionen trägst Du in Nettowerten zusammen. Dies ist Dein Investitionsbedarf.

2.Nun darfst Du nicht vernachlässigen, dass Du im Normalfall zu Anfang keine 100%-ige Auslastung Deines Geschäftes haben wirst. Somit wirst Du im Regelfall einen gewissen Zeitraum zu überbrücken haben in dem Du noch nicht die erwarteten Einnahmen generieren kannst. Hier rechnet man mit einer Vorlaufzeit von ca. einem halben Jahr. Diesen Betrag errechnest Du nun wie folgt.

Trage alle Deine monatlich anfallenden Kosten (netto) zusammen. Dazu gehören:

    • Miete
    • Mietnebenkosten
    • Telefon
    • Internetentgelt
    • Beiträge
    • Versicherungen (geschäftlich)
    • KfZ Kosten
    • Reisekosten
    • Werbekosten
    • Reparatur / Instandhaltung
    • Zeitschriften / Bücher
    • Geldverkehr
    • Personalkosten
    • Wareneinsatz
    • Sonstiges

Diese Summe multiplizierst Du mit 6 (für 6 Monate).

3.Nun trägst Du alle Kosten die für die Gründung Deines Unternehmens anfallen. Hierzu gehören:

    • Gründungskosten
    • Gewerbeerlaubnis
    • Notarkosten
    • Genehmigungen
    • Kosten für Eröffnungswerbung

Bilde die Summe Deiner Gründungs- und Initialisierungskosten.

4.Wie hoch sind Deine monatlichen Lebenshaltungskosten? Multipliziere diese mit 6.

Nun summiere alle Werte von 1 bis 4 zusammen und Du hast Deinen Gesamtkapitalbedarf für Deine Gründung errechnet. Dies ist die Mindestsumme die Du für Deine Gründung benötigst.

Viele Gründer unterschätzen den Kapitalbedarf in der Anfangszeit und „verhungern“ sozusagen kurz nach dem Start. Die Liquidität geht einfach verloren und Du kannst Dich nicht mehr bewegen, weil Dir einfach das Geld fehlt um bspw. zu tanken und den nächsten Kundenbesuch zu unternehmen.

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In 8 Schritten zum Stundenpreis

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Du kannst auf zwei Wegen Deinen Stundenpreis berechnen. Einerseits kannst Du schauen, was Du zukünftig an Umsatz erzielen möchtest und teilst das durch die Anzahl Deiner Dir zur Verfügung stehenden Arbeitszeit oder aber Du orientierst Dich an Deinen monatlichen Kosten und schlägst einen Gewinnaufschlag drauf. Am besten ist, Du berechnest beide Varianten und wählst dann einen Preis zwischen den beiden errechneten Werten. Ich erkläre Dir das Vorgehen an den folgenden Beispielen:

VARIANTE I – Kalkulation anhand vom Wunschumsatz, der darf natürlich auch viel höher liegen 

1. Bestimmung des Jahresumsatzes anhand vom Wunschgehalt
Angenommen Du möchtest ca. 70.000 Euro Umsatz im Jahr erzielen, dann bedeutet das ein Monatsumsatz von (70.000 € / 12 Monate) = 5.833 €

2. Jetzt stellt sich die Frage wie viel Stunden an Arbeitszeit im Jahr stehen Dir als Einzelunternehmer zur Verfügung?

1. Tage im Jahr 365
2. Samstage & Sonntage 104
3. Feiertage 10
4. Urlaubstage 25
5. Krankheit 15
6. Netto Arbeitstage 211

7. Anzahl 8 h pro Tag 1688
8. Korrektur 80% 1.350

Die Urlaubstage (Punkt 4) kannst Du Deinen Bedürfnissen anpassen und auch die Anzahl Deiner Arbeitsstunden pro Tag (Punkt 7).
Aufgrund von Verwaltungstätigkeiten, Werbe-und Vertriebsaufwendungen nimmst Du einen Korrekturwert von 80 % an (Punkt 8). Das bedeutet, dass Du nur 80 % der Dir zur Verfügung stehenden Arbeitszeit 1 zu 1 an den Kunden abrechnen kannst bzw. für ein Projekt tätig wirst. Den Rest der Zeit verbringst Du mit Vertriebs-, Verwaltungs- und Vermarktungstätigkeiten. Falls Du mehr Zeit in die Vermarktung oder Verwaltung steckst, kannst Du hier einfach einen anderen Wert eintragen. In diesem Beispiel stehen im Jahr 1350 produktive Stunden zur Verfügung. Das bedeutet im Monat stehen Dir also (1350 Jahresstunden ./. 12 Monate) = 112,50 h zur Verfügung.

3. Was ist Dein Stundenpreis?

Jahresumsatz: 70.000 €./. 1350 h im Jahr = 51,85 € Stundensatz (Die Berechnung erfolgt netto, also ohne MwSt.)

4. Berechne Deine betrieblich veranlassten Kosten

Trage Deine monatlich anfallenden Kosten zusammen (siehe Beispiel):

Wareneinsatz (Fremdkosten /Honorarkräfte) 0 €
Personal 0 €
Raumkosten 500 €
Telefon 25 €
Handy 25 €
KfZ Kosten (lfd.K,Rep.,Leasing,Garage,Vers.) 450 €
Versicherungen 150 €
Beiträge 20 €
Reparatur /Instandhaltung 50 €
Beratung (Steuerberatung, Rechtsberatung) 25 €
Buchführung 50 €
Werbe/Reisekosten 250 €
Aufwendungen Internet / Datentransfer 50 €
Zeitschriften / Bücher 50 €
Banktransfer/Geldverkehr 10 €
Sonstiges 10 €
SUMME 1715 €

5. Gleiche Deine betrieblichen Kosten mit dem errechneten Stundenpreis ab.

Jetzt teilst Du die monatlichen Aufwendungen durch die monatlich zur Verfügung stehende Arbeitszeit. In diesem Fall ist das 1715 € ./. 112,50 h = 15,24 €. Wir stellen fest: Dein angestrebter Jahresumsatz deckt Deine Betriebskosten.

6. Berechne Deine privaten monatlichen Kosten.

Nutze gerne dafür ff. Schema:

Einkommensteuer 670 €
Rentenversicherung (Handwerkerpflichtversicherung, freiwillige RV) 300 €
Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung 25 €
Kranken- und Pflegeversicherung 320 €
Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft, Arbeitslosenversicherung 25 €
sonstige private Versicherungen 275 €
Summe Steuern und Versicherungen 1615 €
Hausaufwendungen, Miete 700 €
Energie (Strom, Heizung, Wasser) 55 €
Privatkredite (Zins + Tilgung)
Privatleasing, Ratenzahlungen
Vermögensanlagen (Sparraten usw.)
Unterhaltszahlungen
Vereinsbeiträge
Sonstiges
Lebenshaltung (Kleidung, Essen usw.) 650 €
Kommunikation (Telefon, TV, Print) 40 €
Verkehr (Kfz, Bahn, Bus)
Anschaffungen 50 €
Urlaub, Reise 330 €
Hobby, Freizeit 250 €
Sonstiges
Summe Ausgaben 3.690 €

Jetzt errechnest Du die privaten Kosten pro Arbeitsstunde: 3690 €./. 112,50 h = 32,80 €

7. Bilde die Summe aus Deinen monatlichen Betriebskosten und Deinen monatlichen privaten Kosten.

15,24 €+ 32,80 €= 48,04 €

8. Ergebnis

51,85 € – 48,04 € = 3,81 €
Dein errechneter Stundenpreis deckt Deine privaten und auch Deine betrieblichen Kosten ab. Im Monat erwirtschaftest Du Dir 428,63 € zusätzlich.

 

VARIANTE II – Kalkulation anhand von anfallenden Kosten

1. Kalkuliere Deine anfallenden Kosten

a) Betrieblich (Siehe Variante I Punkt 4)
b) Privat (Siehe Variante I Punkt 7)

2. Addiere beide Kostenpunkte

Pro h = 15,24 €+ 32,80 €= 48,04 €

3. Schlage einen Gewinnaufschlag drauf

bspw. 20 %
48,04 € * 20 % = 48,04 € * 1,2 = 57,65 €

4. Ergebnis

57,65 €– 48,04 €= 9,61 € Bei der Kalkulation stehen Dir im Monat 1081,13 € zusätzlich zur Verfügung.

 

Dein Preis liegt auf jeden Fall über der Summe der betrieblichen und privaten Kosten. Jeder angebotene Preis unter diesem Niveau treibt Dich ins Minusgeschäft. Du solltest nun noch schauen, welche Preise Deine Marktteilnehmer anbietet.

Gründer- und Businessplanwettbewerbe

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Die meisten Wettbewerbe werden von öffentlichen und/oder privaten Geldgebern gesponsert: regionale Wirtschaft, Banken, Sparkassen, Verwaltung, Hochschulen oder Unternehmensberatungen.

Viele Businessplanwettbewerbe werben mit der Höhe ihrer Preisgelder. Die sollten für die Teilnehmer nicht das wichtigste Teilnahmemotiv sein. Entscheidender ist die Unterstützung durch Experten bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines Unternehmenskonzepts, die kritische Beurteilung des Konzeptes und seiner Tragfähigkeit, die persönliche Beratung (und Begleitung) sowie die Anbahnung von wichtigen geschäftlichen Kontakten.

Klären vorab, ob der von Dir ausgesuchte Wettbewerb oder die Initiative tatsächlich die Unterstützung anbietet, die Du benötigen.

 

Deutscher Gründerpreis

Der Deutsche Gründerpreis wird jährlich in den Kategorien Schüler, StartUp, Aufsteiger und Lebenswerk vergeben. Die Preisträger erhalten ein individuelles Coaching, ein Medientraining und Zugang zum Netzwerk des Deutschen Gründerpreises. Ausgelobt wird der Deutsche Gründerpreis von den Partnern stern, Sparkassen, ZDF und Porsche. Er wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt.

www.deutscher-gruenderpreis.de

 

Gründerwettbewerb - IKT Innovativ

Der Wettbewerb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie richtet sich an Start-ups aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. In jeder Wettbewerbsrunde werden bis zu sechs Gründungsideen mit einem Hauptpreis von jeweils 30.000 Euro ausgezeichnet. Darüber hinaus erhalten Sie ein intensives Coaching.

www.gruenderwettbewerb.de

 

Kultur- und Kreativpiloten Deutschland

Für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen, die mit einer besonderen kreativen oder kulturellen Idee unternehmerisch durchstarten möchten. Auf die insgesamt 32 Gewinner wartet ein einjähriges Programm mit Branchenexperten. Der Wettbewerb wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

www.kultur-kreativpiloten.de

 

Businessplan Wettbewerb Medizinwirtschaft

Gründerinnen und Gründern haben die Chance, ihre Geschäftsidee in sechs Monaten zum tragfähigen Businessplan zu entwickeln. Auch Unternehmen der Gesundheitswirtschaft, die sich noch im ersten Jahr nach der Gründung befinden, können teilnehmen.

http://startbahn-ruhr.de

In vielen Bundesländern bieten Landesregierungen, Gründungsinitiativen, Wirtschaftsförderungen oder Hochschulen Gründerwettbewerbe an


Versicherungen

Welche betrieblichen Versicherungen sollte man in Betracht ziehen

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Betriebshaftpflichtversicherung

Diese Versicherung sichert Schadensersatzansprüche von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Besuchern ab. Sie übernimmt Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die von der Betriebs¬stätte, dem Inhaber oder den Betriebsangehörigen bei ihrer betrieblichen Tätigkeit verursacht werden. Für Ingenieure, Ar¬chitekten und Makler gibt es spezielle Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen.
 


Betriebsunterbrechungsversicherung

Diese Versichrung ist hilfreich bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm und Elementarschäden (Über¬schwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawi¬nen), außerdem bei Maschinen- oder EDV-Ausfall oder dem Ausfall der Telefonanlage aufgrund eines Blitzschlags bzw. Überspannungsschadens. Diese können den gesamten Betrieb lahmlegen. Solange keine Erträge erwirtschaftet werden kön¬nen, kommt die Betriebsunterbrechungsversicherung bis zum Wiederaufbau des Betriebs für die laufenden Kosten wie Löh¬ne, Gehälter, Miete, Zinsen usw. auf. Für Freiberufler gibt es die Praxisausfallversicherung. Sie übernimmt die fortlaufenden Betriebskosten, Löhne, Gehälter, Pacht usw., wenn der Unter¬nehmensinhaber ausfällt. Es handelt sich um eine spezielle Form der Ertragsausfallabsicherung, die auf Kleinbetriebe und Selbständige zugeschnitten ist. Allerdings: Nicht alle Versiche¬rungen bieten für jedes Gewerbe eine Betriebsunterbrechungs¬versicherung an.


D&O Vermögensschadenversicherung für Unternehmensleitung

Sie ist insbesondere für GmbH-Geschäftsfüh¬rer sowie Vorstände von AGs gedacht. Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die das Risiko der persönlichen Haftung im Falle einer Pflichtverletzung übernimmt. ACHTUNG: Trotz GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine persönliche Haftung nicht komplett ausgeschlossen.
 


Elektronikversicherung

Diese Versicherung sichert Schäden an EDV- oder Telefonanlagen sowie bürotechnischen Anlagen ab, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Vorsatz Dritter, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Diebstahl usw. entstehen.
Datenträgerversicherung: Die Kosten für den Wiedereinsatz von Programmen und die Wiedereingabe der Daten nach einem Datenverlust können durch eine spezielle Datenträgerversicherung abgedeckt werden. Eine erweiterte Datenträger- oder Softwareversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für Datensicherung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbe¬triebes nach einem Virenbefall.
Mehrkostenversicherung: Eine Mehrkostenversicherung ersetzt bei längerem Ausfall der EDV-Anlage den Mehraufwand wie z. B. Überstunden, Anmietung von EDV usw.
 


Gebäude- und Inhaltsversicherung

Sie kommt in Frage für Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden verursacht werden. Über die Gebäudeversicherung sind zudem Vandalismusschäden, wie z. B. Graffiti, versicherbar. Die Inhaltsversicherung deckt darüber hinaus Schäden wegen Einbruchdiebstahl und Raub ab.


Geschäftsversicherung

Sie steht für eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige. Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Glas und Betriebsunterbrechung können zusammengefasst werden. Mitversichern lassen sich hier darüber hinaus auch Elementarschäden.
 


Maschinenversicherung

Sie kommt für Schäden an Maschinen oder maschinellen Anlagen auf, die plötzlich und unerwartet eintreten, insbesondere durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Sturm, Frost usw.

Produkthaftpflichtversicherung
Sie reguliert Schäden durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Instruktion über die richtige Anwendung (z. B. unzureichende Gebrauchsanweisung). Vor allem Hersteller oder Lieferanten sollten an diese Versicherung denken. Als Hersteller gilt dabei auch der, der ein Produkt nur modifiziert oder sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. Die Produkthaftpflichtversicherung sollte mit der Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert werden.
 


Rechtsschutzversicherung

Sie deckt Anwalts- und Gerichtskosten, die z. B. bei Mietproblemen, Verkehrsschäden, Arbeitsverhältnissen usw. entstehen. Achtung: Unternehmerische Streitigkeiten (z. B. Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) lassen sich in der Regel nicht versichern.
Transportversicherung
Sie übernimmt die Kosten für Schäden durch Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter während der Transportdauer und der transportbedingten Lagerung.
 


Umwelthaftpflichtversicherung

Sie kommt für Schäden in Frage, die Dritten durch Umwelteinwirkungen entstehen (z. B. ein Fischsterben in einem Fischteich, das durch ausgelaufenes Heizöl verursacht wird). Weitere Ansprüche durch Zerstörung von natürlichen Lebensräumen und geschützten Arten werden über die Umweltschadenversicherung abgedeckt. Die Umwelthaftpflichtversicherung sollte mit der Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert werden.
 


Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine fehlerhafte Beratung kann zu handfesten Schadenersatzforderungen führen. Dies betrifft hauptsächlich Selbständige im Dienstleistungssektor, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen: beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, künftig auch Finanzanlagenvermittler.
 


Vertrauensschadenversicherung

Sie versichert Schäden, die durch Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Fälschung, Betrug und andere Vermögensdelikte, die durch Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen verübt werden, entstehen.

Hier kannst Du Dir eine Checkliste für die Versicherungen gegen betriebliche Risiken in der Selbständigkeit herunterladen.

Welche privaten Versicherungen sind wichtig

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Altersvorsorge

Du solltest Deine Altersvorsorge auf mehrere Beine stellen. Neben der staatlichen Versicherung gibt es zwei weitere spezielle Vorsorgemöglichkeiten
- Die staatlich bezuschusste sogenannte Riester Rente für Arbeitnehmer
- Die steuerlich geförderte Rürup Rente für Selbständige
- Kapitalanlageangebote wie Aktien, Rentenpapiere, Fonds, Immobilien, Renten- und Lebensversicherungen, sowie schließlich Einnahmen aus dem Unternehmensverkauf



Arbeitslosenversicherung

Selbständige, die sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern möchten, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III gestanden haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein durchgehendes Beschäftigtenverhältnis handelt oder ob einzelne Verhältnisse zusammengerechnet werden. Kann diese versicherungspflichtige Zeit nicht nachgewiesen werden, wird auch der Bezug einer Entgeltersatzleistung, wie z. B. Arbeitslosenversicherung als Voraussetzung akzeptiert. Der Antrag auf Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung muss innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt werden.



Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsminderungsrente?


Privat

In der Regel hast Du bereits durch Berufsunfähigkeits- / Zusatzversicherung zur Lebens-, Renten- oder Risikolebensversicherung davon gehört.


Gesetzlich

Wenn du innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche RV gezahlt hast, erhältst Du eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung.
Der Unterschied zur privaten Berufsunfähigkeitsrente ist, dass die gesetzliche nur für den Fall zahlt, wenn Du überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kannst –unabhängig von Qualifikation und dem zuletzt ausgeübten Beruf.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente orientiert sich an einem Stufensystem
- Wer nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente
- Wer drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente
Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel zeitlich befristet für die Dauer von drei Jahren gezahlt. Ist die Leistungsfähigkeit des Versicherten gleichbleibend eingeschränkt, wir die Zahlung auf Antrag fortgesetzt.

Du solltest auf jeden Fall prüfen, ob auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Dich sinnvoll ist. Das hängt natürlich auch von der Art Deiner Selbständigkeit ab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist oft wichtiger als eine Unfallversicherung. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit entstehen aufgrund von Krankheiten und nicht aufgrund von Unfällen.
Hierbei ist auch die Dauer der Rentenzahlung zu beachten. Du solltest sie vertraglich so vereinbaren, dass sie einen fließenden Übergang zur Altersrente ermöglicht. Festlegen musst Du auch, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit der Versicherungszahlung einsetzen soll.



Dread Disease (DD) – schwere Krankheitenversicherung

Diese Versicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme aus, wenn schwere Erkrankungen auftreten, wie bspw. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Erblindung, Taubheit oder schwere Verbrennungen.



Krankenversicherung

Grundsätzlich bist Du gesetzlich verpflichtet Dich krankenzuversichern. Die Krankenversicherung sollte es dem Versicherten und seinen Familienangehörigen ermöglichen bei Krankheit und Unfall ausreichend Hilfe von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern in Anspruch zu nehmen. Während Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung erhalten, verdient der Selbständige in der Regel kein Geld. Dieses solltest Du bei der Absicherung im Krankheitsfall berücksichtigen.


Krankenversicherung – Privat oder Gesetzlich?

Die Wahl zwischen einer privaten und einer freiwilligen Krankenversicherung hat, wer bereits zuvor gesetzlich versichert war. Dabei ist es unerheblich, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorlag, der Bezug von Arbeitslosengeld I, eine Absicherung als Empfänger von Arbeitslosengeld II oder eine Absicherung in der Familienversicherung. Der Schritt in die Selbständigkeit muss der jeweiligen Krankenversicherung gemeldet werden.

Selbständige, die keine Absicherung für den Krankheitsfall haben und die in der Vergangenheit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, müssen in diese zurückkehren. Selbständige, die keine Absicherung für den Krankheitsfall haben und die in der Vergangenheit in der privaten Kranken-versicherung versichert waren, müssen sich über eine private Krankenversicherung absichern. Sie können sich hier im Basistarif versichern. Die Leistungen orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenkasse. Der Beitrag ist durch den Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung begrenzt. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, hat als Selbständiger keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Bedenken Sie auch, dass Sie im Fall einer Familiengründung in der privaten Krankenversiche¬rung für jedes Mitglied Beiträge zahlen müssen, während in der gesetzlichen Krankenversicherung Beitragsfreiheit für den Ehepartner und die Kinder besteht, soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass private Krankenversicherer häufig gerade für junge Menschen Billigtarife anbieten, in denen allerdings viele Leistungen gekürzt sind. Dazu kommt: Die anfangs niedrigen Beiträge für private Krankenversicherungen können in späteren Jahren empfindlich ansteigen.

Tipp: Wenn Sie nicht ganz sicher sind, welche Variante die richtige ist, sollten Sie vorläufig weiterhin freiwillig bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse darüber, dass Sie sich selbständig machen möchten. Wägen Sie sorgfältig ab, ob der Wechsel in eine private Krankenversicherung sinnvoll ist.


Geringere Beiträge für Kleinunternehmer:

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich die Beiträge an der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Wenn neben dem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit beispielsweise weitere Einnahmen wie Vermietung bzw. Verpachtung dazukommen, werden diese bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.
Für Kleinunternehmer werden die Beiträge aufgrund einer Mindestbemessungsgrundlage ermittelt. Selbst wenn Einnahmen unter dieser Grenze erwirtschaftet werden, stuft die gesetzliche Krankenkasse die Versicherten mit dem entsprechenden Mindestbeitrag ein. In den folgenden Geschäftsjahren wird die gesetzliche Krankenversicherung durch Einsicht in den Einkommenssteuerbescheid prüfen, ob die Beiträge entsprechend der Einschätzungen der Kasse erfolgten. Wurden höhere Einnahmen erwirtschaftet, hat die Krankenkasse das Recht, Beiträge nachzufordern. Zuviel gezahlte Beiträge müssen seit 2018 von den Krankenkassen zurückgezahlt werden.



Krankentagegeld

Wenn Du wegen Krankheit vorübergehend nicht arbeiten kannst, hast Du im Normalfall Einkommenseinbußen. Das Krankentagegeld kann dieses ausgleichen. Wenn Du in der Künstlersozialkasse pflichtversichert bist, hast Du Anspruch auf Krankengeld. Als Selbständiger kannst Du mit Deiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse einen Vertrag über Krankengeld bzw. Krankentagegeld abschließen und damit Einkommenseinbußen ausgleichen. Gesetzliche Versicherungen zahlen Krankentagegeld für ungefähr eineinhalb Jahre aus, private erfahrungsgemäß bis zu zwei Jahren (bis zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit). Grundsätzlich sollte das Tagegeld mit einer gewissen Karenzzeit vereinbart werden, also mit einem Leistungsbeginn, der zwei, drei oder mehr Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegt. Die Beiträge für derartige Tarife sind erheblich niedriger als bei solchen mit sofort beginnender Leistung. Die Ausfallzeit zuvor lässt sich in aller Regel mit eigenen Mitteln überstehen.



Lebensversicherung

Die Lebensversicherung kannst Du in Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie in Sonderformen unterteilen.
Risikolebensversicherung: Sie ist zeitlich begrenzt. Mit ihr lässt sich nur das Todesfallrisiko finanziell absichern (stirbt der Versicherte, so wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt). Diese Versicherung eignet sich nicht zur eigenen Altersversorgung, aber Bankkredite lassen sich beispielsweise damit absichern.
Kapitallebensversicherung: Die Versicherungsleistung wird beim Tod des Versicherten, spätestens jedoch zum vereinbarten Ablaufzeitpunkt (z. B. mit Vollendung des 60. Lebensjahres) ausgezahlt. Bei dieser Form der Lebensversicherung gibt es eine Vielzahl von Vertrags- und Auszahlungsvarianten, über die Sie sich informieren sollten.



Pflegeversicherung

Selbständige, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind hier auch pflegeversichert. Du kannst aber auch eine private Pflegeversicherung wählen. Die Pflegeversicherung bietet eine Grundversorgung. Sie kommt im Alter, nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall für die materiellen Folgen der Pflegebedürftigkeit auf. In der privaten Pflegepflichtversicherung wird für Selbständige, die privat gegen Krankheit voll versichert sind, der Höchstbetrag fällig. Dabei darf der Beitrag für Versicherungsnehmer, die mindestens fünf Jahre in ihrer privaten Pflegeversicherung oder privaten Krankenversicherung versichert waren, nicht über dem Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung liegen.
Private Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflichtversicherung erledigt die Schadensersatzansprüche, die an Dich oder Deine Familie herangetragen werden. Sie zahlt z. B., wenn der Versicherte einen Unfall verursacht oder einen Schaden anrichtet. Ausgeschlossen sind Schäden, die der Versicherte selbst erleidet, anderen vorsätzlich zufügt oder die er mit dem Auto, Motorrad o. Ä. hervorruft.



Rentenversicherung

Die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, die Du Dir in der Zeit als Arbeitnehmer erworben hast, bleiben Dir erhalten. Hier solltest Du Dich sich beraten lassen, ob es sich lohnt, weiterhin freiwillig Beiträge zu zahlen. Allerdings: Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deckt normalerweise nur eine Grundversorgung ab. Um im Alter ausreichend abgesichert zu sein, solltest Du daher für weitere Rücklagen sorgen.
ACHTUNG: Für einige selbständig Tätige besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Lehrer, Hebammen, Künstler und Publizisten. Eine Auflistung versicherungspflichtiger Selbständiger finden Sie in § 2 SGB VI (www.gesetze-im-internet.de). Informationen bietet auch die Deutsche Rentenversicherung Bund.



Unfallversicherung

Eine wichtige Ergänzung zu allen anderen Versicherungen ist die gesetzliche und/oder private Unfallversicherung. Beide zahlen, wenn durch einen Unfall eine Invalidität eingetreten ist. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Wegeunfällen und beruflichen Unfällen, die private Unfallversicherung idealerweise 24 Stunden rundum für berufliche und private Unfälle. Unfallversicherungen gibt es bei:
- der für Dich zuständigen Berufsgenossenschaft
- privaten Unfallversicherungsgesellschaften

Die gesetzliche Unfallversicherung ist wichtig, weil sie neben der medizinischen Rehabilitation für die berufliche Wiedereingliederung aufkommt, wenn der Betreffende seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Bleibt eine dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 20 Prozent oder mehr zurück, wird eine entsprechende Unfallrente bezahlt. Je nach Branche besteht für Unternehmer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft entweder Versicherungspflicht (z. B. für Gesundheitsdienste, Friseure, Gärtner) oder die Möglichkeit, sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zu versichern.

 

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Was sollte man bei Auswahl und Abschluss von Versicherungen beachten


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1. Hole Dir verschiedene Angebote ein

Versicherungen sind unterschiedlich bei Leistungen, Preisen und Bedingungen. Hol Dir darum zu jeder Versicherung verschiedene Angebote ein. Die günstigsten Anbieter findest Du in aktuellen Vergleichen.
 


2. Prüfe die Versicherungsleistung

Für das Angebot betrieblicher Versicherungen muss sich ein Versicherungsvertreter Deinen Betrieb genau ansehen. Du solltest Dir im Anschluss daran bestätigen lassen, dass alle relevanten Risiken berücksichtigt wurden. Achte beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung auf eine ausreichende Deckungssumme.
 


3. Stimme die gesetzlichen und privaten Versicherungen ab

Informiere Dich bei persönlichen Versicherungen vor dem Abschluss privater Verträge über gesetzliche Versicherungen. Wie ist das Zusammenspiel oder die Konkurrenz von gesetzlichen Versicherungsträgern und privaten Versicherungsunternehmen? Grundregel sollte sein: Immer erst mit gesetzlichem Rentenversicherungsträger und gesetzlicher Krankenkasse sprechen. Eine vorschnelle Abkehr von gesetzlichen Versicherungen kann später Nachteile haben (z. B. Verlust von bereits erworbenen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, keine Rückkehrmöglichkeit in die günstigere gesetzliche Krankenversicherung im Alter).
 


4. Sei vorsichtig bei Angebot von Paketlösungen

Jeder Versicherungsschutz sollte auf Deine speziellen Probleme abgestimmt sein. Häufig führt Zeitmangel zu der Suche nach schnellen Lösungen und zum Einkauf von kompletten Versicherungspaketen (Rundumversicherungsschutz). Du enthältst dabei allerdings nicht selten neben den gewünschten Versicherungen noch zusätzliche Verträge, die Du im Normalfall als „nicht so wichtig“ eingestuft hättest.
 


5. Achte auf die korrekte Antragstellung

Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein. Fehlende Angaben im Versicherungsantrag müssen vor Deiner Unterschrift vollständig ergänzt sein. Wenn nicht: Du haftest als Antragsteller für alle gemachten und auch fehlenden Angaben im Antrag. Nur die korrekte Antragstellung ist die Voraussetzung für den Wunsch-Vertrag.
 


6. Fordere die Deckungszusage ein

Die Erstellung von Policen dauert oft lange. Bestehe deshalb auf einer schriftlichen Deckungszusage ab dem Tag der Antragstellung. Der Beitrag wird vom Versicherer zwar dann auch ab diesem Zeitpunkt berechnet. Aber nur so kannst Du sicher sein, dass die Schäden bis zur Vorlage der Police auch wirklich versichert sind.
 


7. Prüfe die Police, wenn Du sie bekommst

Spätestens mit Ausfertigung der Police solltest Du noch einmal überprüfen, ob das im Versicherungsvertrag Vereinbarte vollständig ist und im Schadensfall tatsächlich zu einer Leistung führt. Abweichungen der Police von den im Antrag getroffenen Vereinbarungen muss der Versicherer kenntlich machen. Wenn Du nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Dokuments einer derartigen Abweichung schriftlich widersprochen hast, gilt diese als genehmigt; bei Lebensversicherungen gilt eine Frist von 30 Tagen. Lass den Vertrag und Police ggf. durch einen unabhängigen Berater prüfen.
 


8. Zahle pünktlich

Der erste Beitrag ist fällig, wenn Du den Versicherungsschein vom Versicherer erhalten hast. Du musst ihn ohne Verzug bezahlen. Der Grund dafür ist: Ein Versicherungsvertrag kommt ab dem vereinbarten Zeitpunkt nur zustande, wenn unverzüglich (die Rechtsprechung sagt hier: innerhalb von fünf Tagen) gezahlt wird.
 


9. Achte auf Schadensverhütung - das spart Geld

Für Maßnahmen zur Schadensverhütung gewähren Versicherungen Prämienrabatte. Wenn für einen gewissen Zeitraum keine Schadensfälle aufgetreten sind, kann mit dem Versicherer ein schadensverlaufsabhängiger Abschlag vereinbart werden. Die Vereinbarung, kleinere Schäden aus eigener Tasche zu zahlen, spart ebenfalls Gel

Welche Risiken sollten abgesichert werden?

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Je nachdem in welchem Bereich Du gründest, ist es notwendig darüber nachzudenken persönliche Risiken und auch Gefahren für das Unternehmen abzudecken


Was zählt zu den persönlichen Risiken?

Hierzu zählen existenzbedrohende Risiken, wie bspw. Krankheit oder Unfall. Abzusichern sind persönliche Risiken über Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsminderungsrente, Dread Disease (DD), Krankenversicherung, Krankentagegeld, Lebensversicherung, Pflegeversicherung, Private Haftpflichtversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung.


Was zählt zu den betrieblichen Risiken?

Zu den betrieblichen Risiken zählen bspw. Brände, Einbrüche, Fahrlässigkeit die zu Haftungsansprüchen führen. Diese u.ä. Risiken können bspw. über ff. Versicherungen abgesichert werden: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, D&O Vermögensschadenversicherung für Unternehmensleitung, Elektronikversicherung, Gebäude- und Inhaltsversicherung, Geschäftsversicherung, Maschinenversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Transportversicherung, Umwelthaftpflichtversicherung, Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, Vertrauensschadenversicherung.


Als Standard Versicherungsschutz für Unternehmen gelten:

- Betriebshaftpflichtversicherung (Eine Haftung für Schäden gegenüber Dritten darf in keinem Unternehmen fehlen)
- Betriebsunterbrechungsversicherung (Eine Betriebsunterbrechung hat schnell Ertragsausfälle zur Folge)
- Elektronikversicherung (Fast jedes Unternehmen arbeitet mit IT. Erst wenn diese ausfallen, wird deutlich wie wichtig sie für das Unternehmen sind)
- Gebäude und Inhaltsversicherung (Diese stellen oftmals den größten Vermögenswert des Unternehmens dar)
- Kfz-Versicherung(Pflicht)
- Umwelthaftpflichtversicherung (Öltank, Gastank, Heizungsanlagen bergen ein hohes Umweltverschmutzungsrisiko)

Hier kannst Du Dir eine Checkliste für die Versicherungen gegen betriebliche Risiken in der Selbständigkeit herunterladen.

In den nächsten Wochen gehe ich weiter auf die einzelnen Positionen der Versicherungen ein.

Wie verhält man sich VOR dem Schadenfall?

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1. Erstelle einen Katastrophenplan

Dieser enthält mindestens Namen, Anschriften, Telefonnummern und Faxnummern aller Mitarbeiter, die nach einem Schaden zu benachrichtigen sind, sowie der Polizei, Feuerwehr und des Versicherers.
 


2. Überwache Deine Versicherungspolicen regelmäßig

Prüfe mindestens 1 x im Jahr, ob Deine Verträge noch den betrieblichen Gegebenheiten entsprechen.
 


3. Vermeide Unterversicherung

Dies bedeutet, dass die Versicherungssumme in der Police geringer ist als der tatsächliche Wert. (Bsp. Hausrat) Die richtige Ermittlung der Versicherungssummen ist schwierig. Du musst bei Sachversicherungen so vorgehen, als müsstest Du alles was sich im Betrieb befindet, am Schadenstag neu anschaffen.
 


4. Beachte die Gefahrstandspflicht

Die Beschreibung des versicherten Risikos und der Gefahrumstände ist wichtiger Bestandteil Deines Vertrages und Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Betriebliche Veränderungen musst Du dem Versicherungsunternehmen mitteilen, z. B. Einbruchdiebstahlversicherung: Aufstellen eines Baugerüstes, Entfernen der Alarmanlage; Feuerversicherung: Aufnahme eines neuen Betriebszweiges mit Brandrisiko, Aufstellen von Heizspiralen in Trockenräumen.
 


5. Erfülle die Pflichten Deine Pflichten

Pflichten des Versicherungsnehmers, die er vor Vertragsabschluss, während des Bestehens des Versicherungsvertrages und nach dem Schaden zu erfüllen hat und deren Verletzung Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur Leistungsfreiheit bedeutet. Angaben zu den Obliegenheiten findest Du in Deiner Police.
 


6. Halte den Schaden so gering wie möglich

Verhalten Dich so, als wärst Du nicht versichert, und trage zur Minderung des Schadens bei. Unterlassene Rettungsmaßnahmen führen möglicherweise zur völligen bzw. teilweisen Ablehnung von Ersatzansprüchen.
 


7. Lagere Deine Geschäftsunterlagen sicher


Lagere so viele Geschäftsunterlagen wie möglich an sicheren Orten aus, damit Du im Schadens-fall Ihren Verlust auch beweisen kannst.

6 Punkte zum Gewerbemietvertrag

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Wenn Du Dein Geschäft nicht aus Deinem HomeOffice heraus betreibst, bist Du in den meisten Fällen gezwungen einen Mietvertrag abzuschließen. Worauf Du achten solltest, erfährst Du hier:


1. Miethöhe

Anders als im Wohnraummietrecht gibt es im Gewerberaummietrecht keine gesetzlichen Bestimmungen für Mietanpassungen. Mieter und Vermieter können vereinbaren, Mietanpassungen vorzusehen, wenn sich die Mietbedingungen ändern. Neben Staffelmietvereinbarungen eignen sich hier bei langfristigen Mietverhältnissen auch Gleitklauseln nach Maßgabe des Preisklauselgesetzes. Dabei wird das Verhältnis von Miete und Kaufkraft immer wieder „geradegerückt“. Eine gängige Möglichkeit, die Miete anzupassen, ist, einen neutralen Dritten die Miete neu festsetzen zu lassen. Das kann z. B. ein von der IHK bestellter Sachverständiger sein.


2. Umsatzsteuer

Mieten sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Ein Vermieter kann aber unter bestimmten Voraussetzungen Umsatzsteuer auf die Miete aufschlagen, allerdings nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Der Mieter kann den Umsatzsteueranteil gegenüber dem Finanzamt geltend machen, wenn er seinerseits vorsteuerabzugsberechtigt ist.


3. Mietdauer:

Mietverträge über Geschäftsräume müssen schriftlich abgefasst sein, wenn sie für eine längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen werden. Ein mündlich abgeschlossener Gewerbemietvertrag ist zwar nicht unwirksam, er gilt aber als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Damit kann der Vertrag frühestens zum Ablauf eines Vertragsjahres gekündigt werden.


4. Nutzungszweck:

Üblicherweise wird im Mietvertrag die „Art des Betriebs“ in einer Vereinbarung zum „vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache“ beschrieben. Wenn sich im Verlauf der Mietzeit Betriebsänderungen ergeben, muss also geprüft werden, ob die damit verbundenen Tätigkeiten mit dem im Vertrag aufgeführten Mietzweck noch übereinstimmen. Wenn nicht, sollte der Vertrag angepasst werden.


5. Handelt es sich bei Dir um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe?

Gewerbetreibende, deren Tätigkeit erlaubnispflichtig ist, sollten beim Abschluss eines Mietvertrags vorsichtig sein: Wenn sie beispielsweise eine Gaststätte einrichten wollen, müssen sie dafür eine Gaststättenerlaubnis haben. Die wird nur erteilt, wenn die baurechtlichen, feuerpolizeilichen, lebensmittel-und hygienerechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Außerdem müssen die Unfall-und Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten sein und der Nachweis über die bei der IHK absolvierte Unterrichtung vorliegen.
Wenn Du ausschließen willst, dass Du einen Mietvertrag abschließt, ohne die gemieteten Räume für Deinen Zweck nutzen zu können, solltest Du in die Vereinbarung eine aufschiebende Bedingung mit einbeziehen. Damit wird der Gewerbemietvertrag erst wirksam, wenn die notwendigen Erlaubnisse erteilt werden.


6. Wettbewerbsausschluss

Bei Gewerbemietverträgen ist der Vermieter ohne besondere vertragliche Vereinbarung verpflichtet, dem Mieter keinen Wettbewerb zu verschaffen, indem er andere Geschäftsräume auf dem gleichen Grundstück oder dem Nachbargrundstück an Wettbewerbs-Unternehmen vermietet. Vor allem auch aus diesem Grund ist es empfehlenswert, den Mietzweck möglichst genau zu beschreiben.

Wenn Du einen längerfristigen Mietvertrag abschließen möchtest, ist es immer ratsam einen Anwalt zu kontaktieren. Die aufgelisteten Punkte dienen nur einer Groborientierung und können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.

Alles Gute für Dich und Deine Selbständigkeit

Die liebe Bürokratie

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

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Es ist oft nicht so einfach einzuschätzen, ob Du als Gewerbetreibender oder als Freiberufler mit Deiner Tätigkeit einzustufen bist. Die Einstufung ist nicht nur für die Anmeldung Deiner Tätigkeit von großer Wichtigkeit, sondern u.a. auch für die Rentenversicherung. Du solltest Dir also im Vorfeld klar sein, wozu Deine Tätigkeit gehört.

 


Was ist ein Gewerbe?

 

Lt. Gewerbeordnung ist ein Gewerbe eine Tätigkeit die:

1. nicht verboten ist,
2. mit der Absicht unternommen wird Gewinn zu erzielen
3. drittens auf Dauer angelegt ist
4. selbständig (also nicht im Angestelltenverhältnis) ausgeübt wird
5. von jemandem ausgeübt wird, der kein Freiberufler ist. 

Stellt sich jetzt natürlich die Frage:

 


Was ist ein Freiberufler?

 

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass:

  • Freiberufler über besondere berufliche Kenntnisse verfügen. Sie können sich dieses Wissen auch im Selbststudium angeeignet haben. Sämtliche Kenntnisse müssen wissenschaftlich fundiert sein und dem Niveau eines Hochschulstudiums entsprechen.
  • Freiberufler erbringen mit ihren Kenntnissen besondere Dienstleistungen mit hohem Wert z.B. für die Gemeinschaft (bspw. Kranke heilen)
  • Freiberufler haben bei dieser Arbeit die volle fachliche Entscheidungsfreiheit und sind für die Qualität ihrer Leistung selbst verantwortlich
  • Ihr Einkommen oder ihr Honorar richtet sich häufig nach den Gebührenordnungen für die Berufsgruppe zu der sie gehören.

Viele Tätigkeiten wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder Architekten sind außer Zweifel Freiberufler. Für eine ganze Reihe von Tätigkeiten trifft die Zuordnung das Finanzamt. Je nachdem wie die Zuordnung ausfällt, wird man steuerlich als Freiberufler oder als Gewerbetreibender behandelt. Auch für die Finanzverwaltung ist die Unterscheidung nicht immer einfach. Viele berufliche Tätigkeiten weisen Merkmale der freien als auch der gewerblichen Tätigkeit auf. Allgemein kann man sagen:

Steht die geistige, schöpferische Arbeit im Vordergrund, geht die Finanzverwaltung meist von einer freiberuflichen Tätigkeit aus.

 

ACHTUNG:
Eine erste steuerliche Behandlung als Freiberufler ist keine endgültige Entscheidung. Die kommt in vielen Fällen erst bei einer Betriebsprüfung. Hier kann es oft zu bösen Überraschungen kommen. Stellt das Finanzamt im Nachhinein eine gewerbliche Tätigkeit fest, sind Nachzahlungen der Gewerbesteuer fällig. Diese können Deine Liquidität extrem belasten.

TIPP: Beantrage vor Gründung oder zeitnah zum Gründungsdatum beim Finanzamt eine kostenpflichtige „Verbindliche Auskunft“.

 

Finanzamt und Betriebsprüfer stützen sich bei Entscheidungen vor allem auf das Einkommenssteuergesetz. Hier werden in §18 Absatz 1 konkrete freiberufliche Gruppen festgelegt, die als Freiberufler gelten. Es unterscheidet zwischen den sogenannten Katalogberufen, den Tätigkeitsberufen und den ähnlichen Berufen.

 


Was sind Katalogberufe?

 

Zu den Katalogberufen zählen:

  • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Physiotherapeuten
  • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte oder vereidigte Buchprüfer
  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen
  • Informationsvermittelnde und sprachliche Berufe: wie Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher und Übersetzer
  • Zusätzlich die im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) genannten vier selbständig ausgeübten Berufsbilder
    • Diplom Psychologe
    • Heilmasseur
    • Hebamme
    • Hauptberuflicher Sachverständiger




Was sind in diesem Zusammenhang „ähnliche Berufe“?

 

"Ähnliche Berufe" sind mit den Katalogberufen vergleichbar. Das wäre z.B. ein Elektrotechniker, der sich fortgebildet hat und Arbeiten verrichtet, die ein Ingenieur normalerweise ausübt. Oder eine Sozialpädagogin, die nach Fortbildungen in der Familientherapie tätig ist. Diese Tätigkeit dürften sonst nur Diplom Psychologen ausüben.

 


Was sind Tätigkeitsberufe?

 

Zu den Tätigkeitsberufen zählen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Sie zeigen im Alltag die typischen Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit und werden immer selbständig ausgeübt.

  • Zu den wissenschaftlich Tätigen zählen die, die z.B. nach streng objektiven und sachlichen Gesichtspunkten forschen, Gutachten erstellen oder eine Prüfungs- und Lehrtätigkeit ausüben
  • künstlerischen Tätigkeiten, die eine eigene schöpferische Leistung erkennen lassen und eine bestimmte künstlerische Gestaltungsqualität aufweisen.
  • Schriftstellerische Tätigkeiten beziehen sich auf das Verfassen eigener Texte für die Öffentlichkeit. Hierzu zählen somit auch ein Werbetexter oder jemand der Literatur übersetzt oder einen juristischen Informationsdienst herausgibt
  • Zu den unterrichtenden Tätigkeiten gehört die Unterrichtserteilung unterschiedlichster Art. Eine amtliche Qualifikation ist dazu nicht notwendig. Entscheidend ist hier, dass notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind. Zu diesen Tätigkeiten zählen auch Sport-und Gymnastikunterricht, Reit- und Tanzunterricht, sowie der Unterricht in einer Fahrschule.
  • Bei den erzieherischen Tätigkeiten geht es um die körperliche, geistige und charakterliche Formung junger Menschen. Wie in der Kindertagespflege, in eigener Regie geführte Kitas oder spezielle pädagogische Angebote.


 


Wie sieht die Realität aus?

 

Oftmals treten die Tätigkeiten gemischt auf. Und auch hier wird noch zwischen trennbar gemischten Tätigkeiten und untrennbar gemischten Tätigkeiten unterschieden.

 


Was sind trennbar gemischte Tätigkeiten?

 

Bei den trennbar gemischten Tätigkeiten sind die freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten nicht so eng miteinander verknüpft, dass die eine ohne die andere nicht funktionieren würde. Hier behandelt das Finanzamt die Tätigkeiten getrennt voneinander und verlangt dafür in vielen Fällen auch eine getrennte Buchführung und eine getrennte Steuererklärung. Bsp.: ein Architekt der neben seinen planerischen Tätigkeiten zusätzlich Immobilien vermarktet

 


Was sind untrennbar gemischte Tätigkeiten?

 

Bei den untrennbar gemischten Tätigkeiten sind die Tätigkeiten so unauflöslich miteinander verknüpft, dass die eine ohne die andere nicht funktioniert. Bsp.: PR Beratung, hier können journalistische Tätigkeiten, wie das Schreiben von Pressemitteilungen (freiberuflich) und auch organisatorische Tätigkeiten (gewerblich) anfallen. In diesen Fällen entscheidet das Finanzamt, welche der Tätigkeiten das Unternehmen mehr prägt. Wenn sich die freiberufliche Tätigkeit aus der gewerblichen Tätigkeit ergibt, kann es sein, dass das Finanzamt die gesamte Tätigkeit als Gewerbe einstuft.

 

Also im Zweifel immer beim Finanzamt im Vorfeld anfragen und eine kostenpflichtige "Verbindliche Auskunft" erstellen lassen.

Wie und wo meldet man seine freiberufliche Karriere an

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Kurz und wichtig vorneweg!


Was unterscheidet eigentlich den Freiberufler vom Gewerbetreibenden?

Grundsätzlich legt das Finanzamt fest, ob es Dich als Gewerbetreibender oder Freiberufler einstuft. Wenn Du als Freiberufler geführt wirst, heißt das nicht, dass das für immer so bleibt. Das Finanzamt prüft im Rahmen einer oft sehr viel später stattfindenden Betriebsprüfung, ob Du tatsächlich freiberuflich tätig bist. Wenn Dich das Finanzamt im Nachhinein als Gewerbetreibenden einstuft, kann es für Dich richtig teuer werden. Denn nun wird im Nachhinein Gewerbesteuer fällig. Insofern lass Dich bei der Einstufung in die Freiberuflichkeit intensiv beraten. Auskunft gibt die IHK, der Steuerberater oder auch das Institut für freie Berufe. (www.ifb.uni-erlangen.de)

 


Wie meldest Du Deine freiberufliche Tätigkeit an?

Eine freiberufliche Tätigkeit, ob neben- oder hauptberuflich musst Du spätestens 4 Wochen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim Finanzamt melden.  Dazu musst Du ein formloses Schreiben an das Finanzamt senden in dem eine kurze Beschreibung Deines Vorhabens steht.  Im Anschluss daran schickt Dir das Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu. Dieser muss ausgefüllt und zurückgesandt werden. Du kannst Dir diesen auch auf der Seite www.formulare-bfinv.de

 


Was solltest Du beim Ausfüllen des Fragebogens beachten?

Erfahrungsgemäß überschätzen die meisten Existenzgründer ihre zukünftigen Einkünfte und tragen somit überzogene Einnahmen im Fragebogen ein. Das Problem ist, dass das Finanzamt aufgrund Deiner Angaben die Höhe Deiner anfallenden Einkommenssteuer kalkuliert und Du auf dieser Grundlage Vorauszahlungen leisten musst. Wenn Deine Einnahmen nun nicht so hoch sind wie ursprünglich angegeben, kann das schnell zum Liquiditätsproblem führen. Kalkuliere also bescheiden und so realistisch wie es Dir möglich ist.

Mein Tipp: Lass Dir von einem Steuerberater helfen.

 

Wenn Du den Fragebogen abgegeben hast, bekommst Du vom Finanzamt Deine Steuernummer zugeteilt und das Finanzamt setzt erste Steuervorauszahlungen fest. Mit Deiner Steuernummer kannst Du nun die ersten Rechnungen stellen. 

 


Krankenversicherung als Freiberufler

Als nächstes ist es von großer Wichtigkeit, dass Du Dich krankenversicherst.

In Deutschland besteht die Pflicht zur Krankenversicherung. Bist Du ein selbständiger Publizist oder Künstler musst Du Dich über die Künstlersozialversicherung krankenversichern. Sie leitet die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an Deine Krankenkasse weiter.

Als Freiberufler kannst Du zwischen der freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wählen. Die Wahl sollte gut überlegt sein und Du solltest Dich vor der Entscheidung von einem neutralen Versicherungsvertreter beraten lassen. Bei der Entscheidung spielen individuelle private Konstellationen eine wichtige Rolle.

 


Rentenversicherung als Freiberufler

Im Normalfall kannst Du selbst entscheiden, ob Du privat oder gesetzlich vorsorgen möchtest. Bestimmte Gruppen von Selbständigen sind allerdings in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dazu gehören bspw.: Hebammen, Handwerker, selbständige Lehrer und Erzieher, sowie Künstler und Publizisten.

Falls Du Dir hier unsicher bist, kannst Du Dich bei den Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung vor Ort erkundigen. Wählst Du eine private Vorsorge, setze Dich mit einem unabhängigen Versicherungsvertreter in Verbindung oder nutze die Hotline des Bundesverbandes der Versicherungsberater. Bei Vermittlung werden keine Provisionen berechnet. Für die Beratung fällt allerdings ein Honorar an, welches Du im Vorfeld erfragen kannst. https://www.bvvb.de/

 


TIPP

Du solltest also vor der Meldung beim Finanzamt Deine soziale Absicherung prüfen. D. h. erkundige Dich bei der Krankenkasse, Rentenversicherung und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

 


Was kostet das alles?

Kosten können für die Anmeldung als Freiberufler nur anfallen, wenn Du in eine Kammer eintreten musst. Alle anderen Anmeldungen sind kostenfrei.

100%-ige Kostenübernahme bei der Gründungsbegleitung 

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Sicher fragst du Dich, wie Du eine professionelle Gründungsberatung finanziell stemmen kannst. Grundsätzlich rate ich immer dazu Wissen und die Professionalität eines erfahrenen Beraters für die Gründung in Anspruch zu nehmen. Du sparst enorm Zeit ein. Du kannst natürlich Deine Erfahrungen auch selber sammeln, auf die Nase fallen und wieder aufstehen, dauert nur länger und kostet am Ende auch mehr.

 


Bist Du von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos gemeldet?

Wenn Du Dich unter diesen Voraussetzungen selbständig machen möchtest, kannst Du beim Arbeitsamt einen AVGS - Gutschein für die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ beantragen. Mit diesem Gutschein hast Du die Möglichkeit 1 zu 1 Coaching für Deine Existenzgründung in Anspruch zu nehmen. Der Gutschein wird in jedem Bundesland ausgestellt. Die Entscheidung und die Vergabe sind nicht nur von Arbeitsamt zu Arbeitsamt verschieden, sondern auch von Berater zu Berater. Manche gehen mit dem Ausreichen recht großzügig um, andere sind sehr zurückhaltend.

 


Das Arbeitsamt übernimmt 100 % der anfallenden Kosten

Bekommst Du den Gutschein ausgereicht, übernimmt das Arbeitsamt bzw. das Jobcenter 100% der anfallenden Kosten.

 


Worin liegt der Vorteil im Coaching für Dich?

Der große Vorteil im Vergleich zu einer Schulung mit mehreren Teilnehmern ist, dass der Berater ganz individuell Deine Themen mit Dir besprechen und sich ganz auf Dich und Deine Idee einstellen kann. Zusammen könnt ihr alles Notwendige für Deine Gründung erarbeiten. Dazu zählen u.a. Anträge auf Fördermittel, Notwendigkeit eines Steuerberaters, die Erarbeitung eines Businessplanes, die Beantragung des Gründungszuschusses oder des Einstiegsgeldes, etc.

 


Wie läuft das ab?

  • Wende Dich an Deinen Berater beim Arbeitsamt oder Jobcenter und frage nach dem AVGS - Gutschein zur "Heranführung an eine selbständige Tätigkeit"
  • Wenn Du den Gutschein erhalten hast, suchst Du Dir einen Gründungsberater.
  • Vereinbare ein erstes Kennenlerngespräch
  • Spreche mit Deinem ausgewählten Berater die Inhalte Deines Coachings ab
  • Übergebe Deinem Berater den AVGS Gutschein im Original
  • Dieser reicht ihn bei seinem zuständigen Bildungsträger ein
  • In 1-2 Wochen erhältst Du Nachricht und das Coaching kann beginnen.

 


Was musst Du beachten?

Die Vergabe des Gutscheines ist eine „Kann“-Bestimmung. D.h. du hast keinen Anspruch auf Ausstellung. Bei der Anfrage solltest Du von der Idee zur Gründung Deines Geschäftes überzeugt sein und dies Deinem Berater auch so vermitteln. Von Vorteil ist es natürlich, wenn Du bereits Bildung und Erfahrung im Bereich Deines zukünftigen Geschäftes hast.

Die Beratersuche ist nicht einfach. Denn bei Beratern weiß man in den meisten Fällen erst im Nachhinein, ob sie was getaugt haben. Insofern hör Dich um, hör auf Empfehlungen und vor allem vertraue Deinem Bauchgefühl. In einem ersten Kennenlerngespräch kannst Du schauen, ob eine Zusammenarbeit für Dich passen würde. Ihr solltet menschlich miteinander klar kommen, denn Du wirst jetzt eine intensive Zeit mit ihm/ihr verbringen.

 


Welche Themen kannst Du im Coaching erarbeiten?

Die Themen Deiner Coachingstunden könnten bspw. sein:

  • Unternehmerpersönlichkeit und Gründereignung
  • Wie aussichtsreich ist Deine Geschäftsidee
  • Organisation der Buchführung, Pflicht, Kassenbuch, Abschreibungen, Angaben Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Fahrtenbuch, 1%-Regelung,
  • Steuerarten, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Einnahme Überschussrechnung, Bilanzierung, Elster, Anmeldung beim Finanzamt
  • Rechtsformwahl Risiko, Vor- und Nachteile und Kosten, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften Rechte und Pflichten, Kooperationsmöglichkeiten Folgen und Konsequenzen
  • Umgang mit Ämtern und Behörden, das Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Berufsgenossenschaften, Pflichten für Selbständige
  • Aufbau und Struktur des Businessplanes, Inhalte, Operative und strategische Zielplanung
  • Investitionsplan, Finanzplan, Umsatz- und Rentabilitätsplan, Liquiditätsplan, Anlag EKS, Handelskalkulation, Stundensatzkalkulation
  • Bankenkredite und Förderdarlehen, Fördermöglichkeiten und Anträgen, Mikrokredite, Eigenkapital und Sicherheiten, Bankengespräche
  • Anforderungen an den Standort, Standortsuche, Lage und Kundennähe, Standortumfeld
  • Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz, Berufsgenossenschaft, Krankenversicherung, Künstlersozialkasse, gesetzliche Rentenversicherung, private vorsorge, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeit, Sachversicherungen, freiwillige Arbeitslosenversicherung
  • Marktdaten, Branchentrends erkennen und nutzen, Marktanalyse
  • Zielgruppendefinition, Marketingmittel Vor- und Nachteile, Marketingplanung
  • Online Marketing – SEO Suchmaschinenoptimierung, E-Mail Marketing, Anzeigenwerbung, Social Media
  • Vertriebsstrategien, Zielvereinbarung, Zielgruppenansprache und Instrumente, Vertriebsaussagen und Verkaufsargumente
  • Wettbewerbsbetrachtung und Abgrenzung, relevante Wettbewerber, Alleinstellungsmerkmal, Kooperationen
  • Beschäftigungsformen, Personaleinsatz, Kostenbetrachtung bei Personaleinsatz, Personalplanung und Organigramm, Subunternehmer und freie Mitarbeiter, Kooperationen und Netzwerke
  • Belegarten, Aufbewahrungspflichten, Belegablage und Sortierung, Forderungsmanagement



Meine persönlichen Erfahrungen

Ich selbst arbeite mit dem Bildungsträger „Starteffekt“ in Chemnitz zusammen und kann bisher nur Gutes berichten. Da der Bildungsträger mittlerweile 120 Standorte in ganz Deutschland hat, wird es auch für Dich bestimmt einen Gründungsberater in Deiner Nähe geben. Da wir als Berater in einem Netzwerk des gleichen Bildungsträgers sind, ist es möglich die Räumlichkeiten anderer Standorte nutzen. Also falls Du einen Berater gefunden hast mit dem Du sehr gerne zusammenarbeiten möchtest, aber dieser nicht vor Ort ist, frag ihn trotzdem an. Evtl. besteht die Möglichkeit die Räumlichkeiten eines Kollegen in Deiner Nähe zu nutzen.